Fahrerlaubnisklassen, die wir ausbilden:

Klasse Mofa ab 15 Jahren

Klasse AM ab 16 Jahren

Klasse A1 ab 16 Jahren

Klasse L ab 16 Jahren

Klasse BF17 ab 17 Jahren

Klasse BEF17 ab 17 Jahren

Klasse B ab 18 Jahren

Klasse BE ab 18 Jahren

Klasse B96 ab 18 Jahren (bei BF17 auch ab 17 Jahren)

Klasse A2 ab 18 Jahren

Klasse A ab 24 Jahren


Klasse Mofa ab 15 Jahren

Mofas sind Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25km/h. Der Hubraum des Motors beträgt maximal 50ccm. Mofas müssen einspurig und einsitzig sein. <> 


Klasse AM ab 16 Jahren

In die Klasse AM gehören zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von jeweils maximal 45km/h. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum maximal 50ccm betragen. Bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren darf die Leistung maximal 4kW (5,4PS) betragen. Die Leermasse von vierrädrigen Leichtkrafträdern darf 350kg nicht übersteigen (bei Elektromotoren abzüglich des Gewichtes der Batterien). <>


Klasse A1 ab 16 Jahren

Die Klasse A1 beinhaltet Leichtkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 125ccm. Hierbei darf die Leistung 11kW (15PS) nicht übersteigen. Das Verhältnis zwischen der Leistung und der Leermasse darf 0,1kW/1kg Leergewicht nicht übersteigen. Das heißt, dass ein Leichtkraftrad mit vollen 11kW (15PS) mindestens 110kg Leermasse haben muss. Weiterhin gehören in die Klasse A1 auch dreirädrige Leichtkrafträder (symmetrisch angeordnete Räder) mit mehr als 45km/h Höchstgeschwindigkeit, mehr als 4kW (5,4PS) Leistung, jedoch maximal 15kW (20,4PS) Leistung. Eingeschlossen ist die Klasse AM. <>


Klasse L ab 16 Jahren

Fahrzeuge der Klasse L sind land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die auch für diese Zwecke bestimmt und eingesetzt werden, bis 40km/h Höchstgeschwindigkeit. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Staplern oder sonstigen Flurförderfahrzeugen ist 25km/h die Höchstgeschwindigkeit. <>


Klasse BF17 ab 17 Jahren

Zur Klasse BF17 gehören Kraftwagen bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse. Es dürfen Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750kg, dürfen die Summen der zulässigen Gesamtmassen (Kraftwagen+Anhänger) 3,5t nicht überstiegen. Bei dieser Fahrerlaubnisklasse muss ein in der BF17-Prüfbescheinigung aufgeführter Begleiter bis zum 18.Lebensjahr bei Fahrten anwesend sein. Eingeschlossen sind die Klassen AM und L (beide Klassen ohne Begleiter). <>


Klasse BEF17 ab 17 Jahren

Die Klasse BEF17 kann erst erworben werden, wenn die Klasse BF17 bestanden ist. Die Kombination darf aus einem Kraftwagen bis maximal 3,5t zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger bis maximal 3,5t zulässiger Gesamtmasse bestehen. Bei dieser Fahrerlaubnisklasse muss ein in der BF17-Prüfbescheinigung aufgeführter Begleiter bis zum 18.Lebensjahr bei Fahrten anwesend sein. <>


Klasse B ab 18 Jahren

Zur Klasse B gehören Kraftwagen bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse. Es dürfen Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750kg, dürfen die Summen der zulässigen Gesamtmassen (Kraftwagen+Anhänger) 3,5t nicht überstiegen. Eingeschlossen sind die Klassen AM und L. <>


Klasse BE ab 18 Jahren

Die Klasse BE kann erst erworben werden, wenn die Klasse B bestanden ist. Die Kombination darf aus einem Kraftwagen bis maximal 3,5t zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger von über 750kg zulässiger Gesamtmasse bis maximal 3,5t zulässiger Gesamtmasse bestehen. <>


Klasse B96 ab 18 Jahren (bei BF17 auch ab 17 Jahren)

Diese Klasse ist eigentlich gar keine Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B mit der Schlüsselzahl "96". Hierbei dürfen Kombinationen aus Kraftwagen und Anhängern gefahren werden, deren Summe der zulässigen Gesamtmassen 4,25t nicht übersteigt. Es gibt keine Theorie- und Praxisprüfung. Lediglich eine theoretische und praktische Ausbildung ist vorgeschrieben. <>


Klasse A2 ab 18 Jahren

Diese Klasse erlaubt das Fahren von Krafträdern mit maximal 35kW (48PS). Das Verhältnis zwischen der Leistung und der Leermasse darf 0,2kW/1kg Leergewicht nicht übersteigen. Das heißt, dass ein Kraftrad der Klasse A2 mit vollen 35kW (48PS) mindestens 175kg Leermasse haben muss. Eingeschlossen sind die Klassen A1 und AM. <>


Klasse A ab 24 Jahren

Diese Klasse erlaubt das Fahren von Krafträdern mit mehr als 50ccm Hubraum und mehr als 45km/h Höchstgeschwindigkeit. Das Mindestalter für diese Krafträder kann auch geringer ausfallen, sofern die Fahrerlaubnisklasse A2 zwei Jahre in Besitz ist (also Klasse A frühestens mit 20 Jahren erwerbbar nach 2 Jahren Besitz A2). Weiterhin gehören dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15kW (20,4PS) in diese Klasse. Hierfür beträgt das Mindestalter jedoch 21 Jahre. Eingeschlossen sind die Klassen A2, A1 und AM. <>